Aufgaben des Institut

Die Stiftung erfüllt ihren Zweck, der in § 2 Abs.1 Ziff. 2 der Stiftungssatzung genannt ist.

Er lautet :

Abs.1

Der Zweck der Stiftung ist,

………………..

2.) Friedensforschung, Finden und Publizieren von Regeln zur Bewältigung internationaler Krisen.

Der Leiter des Institutsarbeitet bereits seit 1986 an einer politischen Verfahrensordnung, die den Krieg als völkerrechtliches Institut ersetzen und zusammen mit weiteren Statuten für die Staatengemeinschaft eine internationale Rechtsordnung darstellen soll. Folgende Statuten in Form von internationalen Vereinbarungen sind erarbeitet:

Die politische Verfahrensordnung unter der Bezeichnung Friedensordnung (FO)

Änderung der Charta der Vereinten Nation

Änderung des Statuts über den Internationalen Gerichthofs (StGH)

Statut über die Unterstützung von Staaten und Wahrung der Umwelt (Statut fillii Florianis) ( StF)

Statut zum Schutze religiöser , ethnischer und weltanschaulicher Minderheiten (MSt)

Organisationsabkommen für die internationale Friedenspolizei (OiFP)