Rettung durch Recht

Law for future

Gerettet werden muss unsere Welt vor der Corona-Pandemie. In allen Staaten bemüht man sich, sie zu beenden. Ein endgültiger Erfolg ist noch nicht in Sicht. Zurzeit sterben noch weltweit auf allen Kontinenten sehr viele Menschen an diesem Virus Covid-19.

Gerettet werden muss die Biosphäre der Erde. Durch den Klimawandel, die ständige Erwärmung der Atmosphäre  verdorren riesige Landstriche oder sie werden überschwemmt und durch Orkane verwüstet. Wälder verdorren oder brennen ab,  Tierarten sterben aus. die Meeresspiegel steigen an und lassen so Inseln untergehen, Küsten werden überflutet. Die Meere werden vermüllt, versauern und werden überfischt.

Gerettet werden muss der Weltfrieden. Er ist nicht gesichert. Alle Staaten, insbesondere die Supermächte, rüsten auf. China und die U.S.A. kämpfen darum, den Status der alles beherrschende Hegemonialmacht zu erlangen.  Die U.S.A, hoffen bei ihren Bemühungen auf Unterstützung durch die NATO. Deren  Mitgliedstaaten werden zur Aufrüstung gemahnt. Für das Jahr 2020 berichtet Sipri (Stockholm internationales Peace Reseach Institute) von einer allgemeinen Aufrüstung aller Staaten zu den Kosten von 2,9 Billionen Dollar. Dabei handelt es sich um die Beschaffung von Instrumenten, mit denen man effektiv zerstören und töten kann und das zu einer Zeit, in der bereits  zigtausende Bürger an  Covid-19 gestorben sind. Immer mehr Staaten streben danach, Atommacht zu werden. Der im Jahre 1989 beendete kalte Krieg zwischen den West (U.S.A. und Westeuropa) und Oststaaten Sowjetunion (Warschauer Pakt) droht über den Ukraine-Konflikt wiederbelebt und durch Ergänzung Chinas als möglicher Feind erweitert zu werden.

Gerettet werden müssen viele Staaten vor dem sozialen, ökonomischen und ökologischen Untergang. Die sozialen und ökonomischen Verhältnisse zwischen den Staaten und ihren Bevölkerungen sind im Niveau so unterschiedlich, dass von gerechter Verteilung der Lebensgüter nicht gesprochen werden kann. Sowohl in Afrika als auch in Asien sind immer mehr Staaten nicht mehr in der Lage, ihren Bevölkerungen ein sicheres und erträgliches Leben zu ermöglichen, so dass diese aus ihren Heimatländern fliehen, um in noch intakten Staaten aufgenommen zu werden. Diese Länder fürchten eine Überbeanspruchung ihrer Ressourcen und Überfremdung ihrer Bevölkerung und fürchten daher, den inneren Frieden nicht mehr wahren zu können. Deswegen verweigern sie die Aufnahme. Sie lassen die Verelendung der Flüchtlinge in Lagern an ihren Grenzen zu oder verweigern ihre Rettung vor dem Untergang auf den Seefluchtwegen. Die Staaten verlieren damit ihre Legitimität  als Wahrer des Rechts. Die noch intakten Staaten müssen die Fluchtursachen gemeinschaftlich beseitigen.

Die drei Weltprobleme, Friedens,- Schöpfungswahrung und Gerechtigkeitsfindung sind also ungelöst. Die Folgen  bedrohen inzwischen stark das Leben auch derjenigen Menschen, die noch in erträglichen Verhältnissen leben. Schon 1986 erklärte Carl-Friedrich Weizsäcker, dass die drei Weltprobleme gelöst werden müssten, und zwar gemeinschaftlich von allen Staaten und das sofort. Gemeinschaftliche Lösungen müssen gefunden und dann auch durchgesetzt werden. Wenn das nicht durch Gewalt und Erpressung geschehen soll, dann muss es durch das Recht erreicht werden. Auch die Corona-Pandemie kann und muss letztlich nur durch ein gemeinsames politisches Agieren beseitigt werden, indem zum Beispiel die solventen Staaten dafür sorgen, dass jeder Staat in der Lage ist, seine Bevölkerung zu impfen.

                                                            II

Existieren die Staaten  in einer Gemeinschaft, in der das Recht sie berechtigt und verpflichtet? Leider muss die Frage verneint werden:

Nach dem Philosophen Thomas Hobbes lebten die Menschen ursprünglich in einem sogenannten Naturzustand, der dem Kriegszustand gleicht. Jeder war des anderen Feind. Jeder musste fürchten, von dem anderen,  überfallen und getötet zu werden. Retten konnte man sich, indem man einem solchen Angriff zuvorkam, den anderen tötete oder ihn unterjochte und versklavte oder sich mit ihm in Freundschaft verband.

Es gab in diesem Natur- und Kriegszustand nur ein Recht. Und das war das Recht auf Erhalt der eigenen Existenz. Mit diesem Recht musste jeder andere, der auch dieses Recht für sich beanspruchte, als Gefährder,  d.h. als Feind betrachtet werden.

Um  diesen unerträglichen jeden in seiner Existenz bedrohenden Zustand zu beenden, vereinten  sich einzelnen Individuen in Gemeinschaften, erst in Familienverbände, dann in Volksstämme, dann schließlich die Völker in Staaten. Innerhalb der am Ende der Entwicklung stehenden Staaten konnte der innere Frieden hergestellt und durch die Staatsgewalt gesichert werden. Der Staat stellte diese Staatsgewalt auch jedem Bürger zur Verfolgung und Durchsetzung seiner Rechte zur Verfügung

Außerhalb der staatlichen Grenzen, also zwischen den Staaten, blieb es bei dem Natur-, Kriegszustand. Jeder Staat war und ist Feind des anderen Staates.

Mit der These, My country first hatte der ehemalige amerikanische Präsident Donald Trump  zutreffend das Prinzip dieser Machtordnung oder den Kriegszustand zwischen den Staaten charakterisiert. Soweit keine militärische Auseinandersetzungen staatfinden, so ist das nur ein Waffenstillstand. Völkerrechtlich aber wird er schon als Frieden gewertet, da der völkerrechtliche Kriegsbegriff eine militärische oder sonst gewaltsame Auseinandersetzung voraussetzt. Die Völker haben sich durch Bildung der Staaten mit einer verbindlichen Verfassung und inneren Rechtsordnung nur den inneren Frieden geschaffen, um auch mit vereinten Kräften, sich gegen die anderen sie bedrohenden, feindlichen Staaten wehren zu können. Natürlich sicherten sich die so gebildeten Staaten durch Allianzen wie die NATO oder der Warschauer Pakt  von anderen Staaten ab. Diese Bündnisse wie alle außenpolitischen Verträge waren und sind ohne Bindungskraft. Sie konnten und können jederzeit verletzt oder gebrochen werden, denn die Staaten selbst existieren weiterhin außerhalb einer Rechtsordnung. Das zwischen den Staaten bestehende Völkerrecht hat keine Wirksamkeit, weil es nicht durch eine neutrale Macht vollzogen werden kann.

Wenn die Staaten sich weiterhin zum Pariser Klimaabkommen bekennen und es im November 2021 in Glasgow in diesem Jahr nicht nur bestätigt und erweitert werden soll, so kann man das begrüßen. Man muss aber wissen, keine der den Staaten auferlegte Verpflichtung zur Wahrung des Klimas kann eingeklagt werden. In der bestehenden Weltmachtordnung könnten sie nur mit Gewalt und Erpressung erzwungen werden.  Jede Staat kann zu jeder Zeit das Abkommen verlassen, weil er nicht gewaltsame Reaktionen zu befürchten hat..

Das natürliche Interesseverfolgungsinstrument der noch bestehenden Weltmachtordnung ist  der Krieg. Offiziell wird er von den Staaten nicht mehr geführt, wohl aber verdeckt durch Teilnahmen an Bürgerkriegen. Instrumente des Krieges sind  das aufgerüstete Militär wie auch eine starke Wirtschaft, die man zu Erpressungen (Sanktionen) nutzen kann. Hinzu kommen die digitalen Möglichkeiten des sog. Cyberkrieges, die digitale Ausschaltung der Versorgungssysteme mit Wasser und Elektrizität, die Fehlausrichtung der militärischen Waffen und dergleichen mehr.

Inzwischen ist sogar der innere Frieden der Staaten in Gefahr. Er  wird immer mehr durch den Terrorismus bedroht. Es handelt sich hierbei auch um eine globale Bedrohung, da die Tarnorganisationen international den Terror organisieren, Häufig haben sich die Terrorist auf Grund einer religiösen oder ideologischen Grundlage in verschiedenen Terrororganisationen zusammengefunden. Die Terrorristen verbindet  aber  alle die Verfolgung eines Ziels: Die Zerstörung der bestehenden Staatsordnungen, insbesondere die Zerschlagung der Gewaltmonopole der Staaten. Die Staaten müssen befürchten, dass sie durch die gewaltsame Zerstörung ihrer Strukturen, gar nicht mehr in der Lage sind, einen äußeren Frieden herzustellen, solange sie um den Erhalt ihres inneren Friedens kämpfen müssen.

                                                           III

Trotz dieser weiterhin gegenseitigen Bedrohungen der Staaten und der globalen Bedrohung durch die ungelösten Weltprobleme gab es bisher keine weitere Entwicklung zu einem Friedens- oder Rechtszustand zwischen ihnen. Findet eine weitere Entwicklung der Staatengemeinschaft aus diesem Natur- bzw. Kriegszustand nicht statt, dann ist es natürlicherweise das Ende der Menschheit.

Um den Frieden in dieser Machtordnung dennoch zu erhalten, hatte das Friedensgebot des westfälischen Friedens von 1648 für die Zukunft in Art.2 Ziffer. 4 UC übernommen. Danach darf kein Staat in die inneren Angelegenheiten  eines anderen Staates eingreifen. Es darf keine Politik betrieben werden, die Auswirkungen auf die inneren Angelegenheiten eins anderen Staates hat. Die zwischen den Staaten bestehende Waffenruhe sollte nicht durch eine Politik über die Staatsgrenzen hinaus  gefährdet werden. Kann dieses Gebot  für die Staaten in der heutigen Weltmachtordnung verbindlich sein, wenn die Menschen in einer Welt  die Biosphäre  derart in Anspruch nehmen, dass sie als Grundlage für ein erträgliches Leben aller Völker in existentieller Gefahr ist? Sind Lebenssphären wie große Wälder, Seen, Moore, gleich auf wessen Territorium und in welchen Machbereich sie sich befinden, nicht der Menschheit gegebene Güter, die zu erhalten zwar die besondere Pflicht des Staates ist, auf dessen Territorium oder in dessen Machbereich sie sich befinden, die aber alle Staaten zu ihrer Bewahrung gegenüber allen Lebewesen verpflichtet sind ? Als im Jahre 2020 in Amazonasgebiet Brasiliens die Urwälder brannten, sagte der französische Präsident Immanuel Macron, „Unser Haus brennt“. Brasilien ließ den Brand zu und gestattete daneben noch deren Abholzung, um Flächen zum Anbau von Soja-Bohnen zu bekommen. Die Amazonas-Wälder sind zum Überleben der Menschheit notwendig, weil sie CO² aus der Atmosphäre ziehen. Der Anteil von CO² zusammen mit den Methangasen sind die wesentlichen Faktoren zur Aufheizung unseres Klimas und damit auch Ursache für die Klimakatstrophe. Hilfe von außen zur Löschung der Brände wie das Verbote des Abholzens lehnte der brasilianische Präsident Jair Bolsonaro mit Hinweis auf das Verbot des Eingriffs in die inneren Angelegenheit eines anderen Staates ab.

Wenn die Regierung eines Staates eine Politik in seinem Lande betreibt, die schädigende Auswirkung auf die Biosphäre hat oder die allgemeine Gefahr eines plötzlichen Kriegsausbruchs oder entscheidend zur Verelendung anderer Bevölkerungen beiträgt, dann sollte  sich dieser Staat nicht auf das Verbot des Eingreifens in  seine inneren Angelegenheiten berufen dürfen, denn sein politisches Wirken hat grenzüberschreitende Folgen. Politisch wirken kann man durch aktives Handeln aber auch durch Unterlassen.

Der Weltfrieden in der bestehenden Machtordnung ist erreicht, wenn es einem Staat gelungen ist, ein alle Staaten einbindendes Imperium zu errichten, also einen Weltstaat. Die Klimakrise und die Gerechtigkeitsfindung zwischen den Völkern wären dann  innerpolitische Probleme des Weltstaates. Es ist aber völlig illusionär, dass sich die Staaten angesichts der Bedrohungen durch die ungelösten Gewaltprobleme sich zu einem Weltstaat gewaltlos integrieren. Außerdem wäre die Bildung eines Weltstaates auch nicht zu empfehlen. Die Gewaltmittel  zum Erhalt des innenpolitischen Friedens in einem Staat stehen in ihren Umfang in Relation zu dessen Größe. Zur (inneren) Befriedung der Bevölkerung, bzw. der Völker innerhalb eines Weltstaates müssen diese Sicherheitskräfte daher in einem riesigen Umfang vorhanden sein.

Es würde ein ständiger Weltbürgerkrieg drohen. Die Errichtung eines Weltstaates ist also nicht zu empfehlen und auch nicht notwendig, wie nachfolgend begründet wird.

                                                 IV

Den gut funktionierenden Staat ist es gelungen, den inneren Frieden herzustellen.

Vielleicht könnte der äußere Frieden, also der Weltfrieden ähnlich hergestellt werden.

Der Frieden innerhalb eines Staates ist jeweils durch eine von ihm gegebene Rechtsordnung gesichert. In dieser Rechtsordnung wird der Frieden dadurch gewahrt, dass jeder Bürger seinem Staat sein Recht auf Gewaltausübung  dem Staat überträgt, so dass diesem das Gewaltmonopol gegeben ist. Dagegen ist der Staat verpflichtet, dem Bürge bei der Durchsetzung seiner Rechte  insoweit zu helfen, dass er ihm ein Verfahren anbietet, das seine Berechtigung überprüft und sie auch verwirklicht, indem er ihm seine Staatsgewalt im dosierten Umfang zur Verfügung stellt.

Da die Staaten nicht in einer Rechtsgemeinschaft existieren, reicht es nicht aus, ihnen ein Verfahren anzubieten, in denen sie ihre Rechte verfolgen und durchsetzen können; vielmehr muss ihnen ein Interessenverfolgungsinstitut gegeben werden.

Wesentliche Bestandteile der von pensionierten Richter Hinrich Bartels in über 30 Jahren erarbeitete Friedensordnung (FO) sind eine internationale politische Verfahrensordnung(IPVO) und ein Aggressionsverhinderungsverfahren. (AVV).

 Dank dieser IPVO kann jeder Staat existentiell vitale und überwiegend berechtigte Interessen, Lösungen der Weltprobleme, Friedens- Schöpfungswahrung und Gerechtigkeitsfindung  durch Klage verfolgen und verwirklichen.

An dem Verfahren  sind alle Staaten beteiligt, entweder als klagender oder beklagter Staat, als Streitgenossenstaat des einen oder anderen Parteienstaates oder als neutraler Staat. Über dieses Verfahren sind die Staaten in einer Gemeinschaft eingebunden, die es ihnen ermöglicht, gemeinschaftlich die Lebensqualität der Menschheit und den Frieden zwischen den Völkern zu erhalten und  auch gemeinschaftlich ein Volk vor der Verelendung zu retten. Dieses Verfahren ist ein Interessenverfolgungsinstitut, das das Interessenverfolgungsinstitut der bestehenden Machtordnung, den Krieg, nicht nur weiterhin verboten sein lässt, sondern ihn durch die IPVO ersetzt. Damit ist gleichzeitig der Weltfrieden garantiert, denn welcher Staat will trotz  des  Kriegsverbots seine Interessen gewaltsam verfolgen, wenn er sie gewaltlos über das Verfahren verwirklichen kann. In diesem Verfahren siegt der Staat, der die vernünftigsten allgemein akzeptablen Lösungen der Probleme geltend macht und nicht der Staat, der meint, auf Grund seines Gewaltpotentials zur Verfolgung seiner Interessen berechtigt zu sein. Ebenso wie der Krieg wäre die IPVO ein Rechtsverschaffungsinstitut, denn das in dem Verfahren geltend gemachte Interesse wird durch das Verfahren zum Recht.

Da die Staaten offiziell das Interessenverfolgungsinstitut Krieg nicht mehr in Anspruch nehmen dürfen und das wohl auch  ohne Selbstgefährdung nicht mehr können, erhalten sie mit der IVPO ein  Interessenverfolgungsinstitut, was sie zurzeit nicht mehr haben,  Ihre Souveränität bleibt ihnen nicht nur erhalten, sondern sie werden praktisch zu autarken Weltorganisationen, berechtigt und verpflichtet den Menschen die Fauna und Flora zu erhalten, den Frieden zu wahren und die Völker vor Verelendung zu bewahren. Nach von Karl von Clausewitz ist ein Krieg ein Spiel auf Leben und Tod. Es siegt der Staat mit den besten Gewaltmitteln. Die internationale politische Verfahrensordnung bietet den Staaten auch ein Spiel. In ihm wird siegen, der die beste Lösung der Probleme bietet, also die Vernunft. Allein die Vernunft legitimiert die Herrschaft des Menschen  über alle anderen Lebewesen auf der Erde.

Neben der Interessenverfolgung bleibt auch die Rechtsverfolgung über den IGH erhalten, Dieses Rechtsverfahren wird für alle Staaten verbindlich. Die Entscheidungen können wie die Entscheidungen des IVPO vollstreckt werden.

Dadurch wird allgemein das Völkerrecht wirksam, denn es könnte jetzt verwirklicht werden.

Zur Herstellung des äußeren Friedens sind die Staaten nicht gezwungen, ihr Recht auf Gewalt, abzugeben, wie der Bürger verpflichtet ist, sein Recht auf Gewalt dem Staat zu überlassen. Die Staaten können und sollen ihr Militär behalten. Sie behalten auch das Recht zur Gewaltausübung. zur Verteidigung und auf Grund eines Vollstreckungsauftrags von der UNO, wenn es gilt, ein in der IVPO erkämpftes Recht durchzusetzen. Das Vollstreckungsverfahren kann aber weitgehend so gestaltet werden, dass es auch ohne Gewalt, d.h., ohne Militär auskommt. Letztlich muss für den schlimmsten Fall, eine gewaltsame Vollstreckung als ultima ratio möglich sein. Berufen sind dann aber Staaten als Vollstreckerstaaten, die an dem Verfahren nur als neutrale mitgewirkt haben. Ihre Berufung und den Vollstreckungsauftrag erhalten sie vom UN-Generalsekretär, der das Verfahren auch leitet.  Die Staaten werden damit zu Vollstreckungsorgane der Staatengemeinschaft. Zur letzten eigenen Sicherheit kann den Staaten noch das AVV gegeben werden. Vielleicht will ein Staat noch seine unberechtigten, nur auf sein Land bezogenen Interessen unter Missbrauch seines Militärs gewaltsam verfolgen. Über dieses Verfahren wird jedem Staat die Sicherheit vor militärischer Bedrohung und Angriff garantiert.

Allein durch diese beiden Verfahren IPVO und AVV verlassen die Staaten den zwischen ihnen noch bis jetzt bestehenden Naturzustand, der dem Kriegszustand gleicht. Die Staaten werden weiterhin nicht nur für ihre  Existenz kämpfen, sondern um die Existenz aller Staaten, aller Völker, aller Lebewesen.    

Wenn die Staaten sich diese Verfahrensordnung zur Wirksamkeitswerdung ihrer Außenpolitik gegeben haben, werden sie sich auch schnell bereitfinden, gemeinsam den Terrorismus zu bekämpfen, so dass auch diese Bedrohung für sie keinen weiteren Bestand haben wird.                                                 

                                                      V

Dass den Staaten eine Friedensordnung (FO) gegeben wird, die im Wesentlichen aus der internationalen politischen IPVO und des AVV besteht, ist Ziel

der Initiative Law for future.

Sie wird von dem Institut-für-internationales-Recht der Kunst-und-Recht-Stiftung, vertreten durch den pensionierten Richter Hinrich Bartels, verfolgt.

Die Strategie der Initiative besteht darin, dass über den UN-Generalsekretär und dem UN-Sicherheitsrat eine Kommission, zusammengesetzt aus Wissenschaftlern verschiedener Fakultäten, gebildet wird, die den Staaten eine Rechtsgrundlage erarbeitet, welche sie berechtigt und verpflichtet die Weltprobleme zu lösen. Als Arbeitsgrundlage wird der zu bildenden Kommission die  FO zur Verfügung gestellt. Der UN-Generalsekretär kann die Kommission nur über den Sicherheitsrat bilden. Die Bitte um Bildung der Kommission muss daher mit einigen bedeutenden Staaten u.a. Deutschlands unterstützt werden.